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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der KLH AG MemoFill (nachstehen KLH Schlüssel genannt) wird von der KLH AG, Köllikerstrasse 10, 5036 Oberentfelden gemäss genehmigten Schlüssel (MemoFill)-Antrag inkl. der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KLH AG für die Benützung des KLH Schlüssels (MemoFill)“ herausgegeben. Dieser berechtigt den Schlüsselinhaber, mittels einem persönlichen Geheimcode den Kauf von Treibstoff an den Tankstellen in Oberentfelden und Staffelbach. Der Geheimcode ist vom Schlüsselinhaber selbst zu wählen.
    Neukunden legen dem Antrag einen aktuellen Auszug aus dem Betreibungsregister bei.

Jeder ausgestellt Schlüssel bleibt Eigentum der KLH AG. Eine Jahresgebühr wird nicht erhoben. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages und/oder Entgegenahme des KLH AG Schlüssel anerkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  1. Der Schlüsselinhaber hat die Einrichtungen der Tankstelle sorgfältig zu behandeln. Der Schlüssel haftet für Schäden, welche er vorsätzlich oder fahrlässig an der Tankstelle verursacht.
    Er wird gebeten, allfällige, von ihm festgestellten Defekte oder sonstige Mängel umgehend der KLH AG zu melden. In der Umgebung der Tankstelle gilt striktes Rauchverbot und das telefonierten mit dem Mobiltelefon ist zu unterlassen.
  2. Der Kunde kann neben dem Erstschlüssel für die gleiche Kundennummer die Ausgabe von einem Zusatzschlüssel mit freiwählbarem Geheimcode verlangen. Das Vertragsverhältnis für den Zusatzschlüssel kann durch den Kunden unabhängig vom Erstschlüssel beendet werden. Die KLH AG ist berechtigt, den Schlüssel jederzeit ohne Angaben von Gründen und ohne einer vorgängigen Mitteilung zurückzufordern oder zu sperren. Bei einer Rückforderung des Schlüssels ist dieser umgehend an die KLH AG zurückzusenden. Eine allfällige Sperrung des Erstschlüssels gilt unverzüglich auch für die Zusatzschlüssel. Mit Rückforderung oder Rückgabe des KLH Schlüssels werden alle noch nicht fakturierten Rechnungsbeträge sofort zur Zahlung fällig. Zudem ist die KLH AG berechtigt, Mahn- und Sperrgebühren pro Schlüssel zu erheben.
    Missbräuchliche Verwendungen des Schlüssels können Gegenstand einer strafrechtlichen Verfolgung bilden. Der Schlüsselinhaber haftet vollumfänglich für daraus entstehende Schäden.
  3. Mit der Verwendung des KLH AG Schlüssels und dessen Geheimcode anerkennt der Schlüsselinhaber die Richtigkeit des jeweiligen Säulenpreises und die registrierte Treibstoffmenge zu den registrierten Preisen als bezogen. Der entsprechende Rechnungsbetrag gilt als Zahlungsverpflichtung gegenüber der KLH AG.
  4. Der Schlüsselinhaber wird als rechtmässiger Besitzer betrachtet und verpflichtet sich, den Schlüssel jederzeit sorgfältig aufzubewahren, den persönlichen Geheimcode gegenüber Dritten geheim zu halten und an einem sicheren Ort, getrennt vom Schlüssel aufzubewahren.

Der Diebstahl oder sonstiger Verlust eines KLH AG Schlüssels ist der KLH AG, Köllikerstrasse 10, 5036 Oberentfelden,
Tel. 062 723 37 37 umgehend telefonisch mitzuteilen.
Der eingetragene Schlüsselinhaber des KLH AG Schlüssels haftet bis zum Zeitpunkt der Sperrung allein für jede missbräuchliche Verwendung des Schlüssels. Für den Ersatz verlorengegangener, gestohlener oder beschädigter KLH AG MemoFill (Schlüssel) wird eine Gebühr von CHF 10.00 für den Ersatzschlüssel erhoben.

  1. Der Schlüsselinhaber erhält von der KLH AG monatlich eine Rechnung für die mit seinem Schlüssel getätigten Bezüge. Der entsprechende Rechnungsbetrag ist innert 20 Tagen ohne Abzug zahlbar. Für die Rechnungstellung wird eine Gebühr von CHF 1.50 erhoben. Sollte der vollständige Rechnungsbetrag nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht bei der KLH AG eingegangen sein, gerät der Schlüsselinhaber ohne weiteres in Verzug. Sämtliche Kosten und Auslagen, die der KLH AG aus dem Zahlungsverzug entstehen (insbesondere Mahnungs- und Inkassokosten, Verzugszinsen), werden dem Schlüsselinhaber belastet. Der Schlüsselinhaber hat keine Ansprüche auf Schadenersatz infolge technischer Störungen und Betriebsausfällen, die den Einsatz des KLH MemoFills (Schlüsse) ausschliessen.
  2. Namens- und Adressänderungen sowie Änderungen in der Firma (wie Übergabe oder Weitergabe an Dritte) sind der KLH AG sofort zu melden. Die MemoFill (Schlüssel) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden ohne die KLH AG zu informieren.
  1. Der Schlüsselinhaber ermächtigt die KLH AG, sämtliche im Zusammenhang mit dem Schlüsselantrag und/oder der Schlüsselbenützung als notwendig erachtete Auskünfte einzuholen.
  1. Die KLH AG ist berechtigt, diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ ohne vorgängig schriftliche Mitteilung zu ändern. Ebenfalls ist die KLH AG berechtigt die Gebühren jederzeit zu ändern, diese Änderung wird dem Kunden vorgängig schriftlich mitgeteilt.
  1. Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unterstehen schweizerischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. der Benützung des KLH AG MemoFills (Schlüssel) sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz der KLH AG zuständig.